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Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und was es für Sie bedeutet


Wer heute oder in Zukunft gewerblich mit Lastwagen oder Omnibus unterwegs ist, für den sind einige Dinge anders geworden. Auch Unternehmer müssen umdenken. Der Grund dafür: das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), dass der Bundesrat am 7.7.2006 entsprechend der EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG beschlossen hat.

Seitdem gilt: Busfahrer(ab 10.09.2008)und LKW Fahrer(ab 10.09.2009) müssen neben dem Führerschein besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse im Rahmen einer Grundqualifikation nachweisen.

                                                                                                 Es gibt folgende Möglichkeiten:

        3 jährige Ausbildung als Berufskraftfahrer/in oder 2 jährige Ausbildung als Fachkraft im Fahrdienst

        Eintägige Grundqualifikationsprüfung vor der IHK (Theorie und Praxis)

        Ausbildung beschleunigte Grundqualifikation mit theoretischer Prüfung vor der IHK. Zusätzlich müssen innerhalb von 5 Jahren regelmäßige Weiterbildungen von 35 Stunden, entweder im Block oder an 5 Tagen von jeweils 7 Stunden innerhalb der 5 Jahre absolviert werden. Ziel ist die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, ein wirtschaftliches Fahren und ein gemeinsamer Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der EU.

 

                                                                                                                 Wen betrifft das?

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz gilt für Kraftfahrer im Güterverkehr und im Personenverkehr, die deutsche Staatsangehörige sind oder zur EU oder einem Staat gehören, mit denen die EU ein entsprechendes Abkommen hat. Es gilt für alle Kraftfahrer, die auf öffentlichen Straßen eine Fahrt im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen, für die ein Führerschein der Klassen C1 C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist. (Kennzahl 95 im Führerschein)                                            – Ausnahmen sind u.a. Fahrten zum Zwecke der technischen Untersuchung, Reparatur und Wartung sowie Leerfahrten. Weitere Ausnahmen betreffen Hilfsorganisationen, Feuerwehren, Polizei Streitkräfte, Handwerker, etc.

 

                                                                                                                          Wichtig:

 Wer vor dem 10.09.2008 seine Fahrerlaubnis D1/D1E/D/DE (Bus) oder vor dem 10.09.2009 seine Fahrerlaubnis C1/C1E/C/CE (Lkw) erworben hat, ist vom Nachweis der Grundqualifikation entsprechend der Besitzstandsregelung (§ 3 BKrFQG) befreit. Allerdings hat auch er alle 5 Jahre seine Weiterbildung nachzuweisen.

 

                                                                                                                       Rechtsfolgen

Wer als Unternehmer Fahrten ohne entsprechende Qualifikation anordnet oder zulässt, muss auf ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro gefasst sein.

Fahrern, die ohne die nötige Qualifikation unterwegs sind, droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

                                                                                                               Themen der Weiterbildung

Die aufgeführten Stoffgebiete, die in Module unterteilt wurden, erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. Zeitbedarf je Modul: 1 Tag à 7 Stunden. Die einzelnen Stoffgebiete können auch an einem Schulungstag kombiniert werden

Weiterbildung Bus:

Modul 1: Eco-Training
Modul 2: Markt und Image
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4: Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
Modul 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit

Weiterbildung Lkw

 

Modul 1: Eco-Training
Modul 2: (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4: Schaltstelle Fahrer – Dienstleister, Imageträger, Profi
Modul 5: Ladungssicherung